Supervision und Intervision

Zur Supervision bzw. Intervision gibt es in der EBS die Funktion Beratungsnachrichten von anderen Fachkräften prüfen zu lassen. Dies kann zur Qualitätssicherung der ausgehenden Mailantworten dienen.

Textliche Anmerkungen sind als Kommentar oder auch als konkrete Veränderung in der Mail sichtbar und können von Beratenden eingearbeitet werden.

Mögliche Aktionen:
Beratungstext zur Prüfung senden, Beratungstext kommentieren, Beratungstext anpassen, geprüften Text anzeigen, geprüften Text übernehmen